Aktualisiert 09/03/2025
In Kraft

Fassung vom: 01/01/2025
Änderungen (1)
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 88b beruht oder ihn konkretisiert.
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Artikel 88b - Verordnung 575/2013 (CRR)

Artikel 88b

Unternehmen in Drittländern

Für die Zwecke dieses Titels schließen die Begriffe „Wertpapierfirma“ und „Institut“ in Drittländern niedergelassene Unternehmen ein, die — wären sie in der Union niedergelassen — unter die einschlägigen Begriffsbestimmungen dieser Verordnung fallen würden.