Aktualisiert 09/03/2025
In Kraft

Fassung vom: 01/01/2025
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Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 110a beruht oder ihn konkretisiert.
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Artikel 110a - Verordnung 575/2013 (CRR)

Artikel 110a

Überwachung vertraglicher Vereinbarungen, die keine Zusagen sind

Institute überwachen vertragliche Vereinbarungen, die alle der in Artikel 5 Nummer 10 Buchstaben a bis e genannten Bedingungen erfüllen, und dokumentieren zur Zufriedenheit der für sie zuständigen Behörden, dass sie allen diesen Bedingungen genügen.