Artikel 321
Qualitative Anforderungen
Die qualitativen Anforderungen nach Artikel 312 Absatz 2 sind Folgende:
Das interne System eines Instituts für die Messung des operationellen Risikos ist eng in seine laufenden Risikomanagementprozesse eingebunden;
ein Institut verfügt über eine unabhängige Risikomanagement-Funktion für das operationelle Risiko;
ein Institut verfügt sowohl über eine regelmäßige Berichterstattung über die Gefährdung durch operationelle Risiken und die erlittenen Verluste als auch über Verfahren, um angemessene Korrekturmaßnahmen ergreifen zu können;
ein Institut unterzieht seine Verfahren für die Steuerung des operationellen Risikos und die Risikomesssysteme einer regelmäßigen Überprüfung durch die interne Revision oder externe Prüfer;
die institutsinternen Validierungsprozesse sind solide und wirksam;
die Datenflüsse und Prozesse im Zusammenhang mit dem Risikomesssystem eines Instituts sind transparent und zugänglich.