Aktualisiert 21/11/2024
In Kraft

Fassung vom: 09/07/2024
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Artikel 335 - Obergrenze der Eigenmittelanforderung für eine Nettoposition

Artikel 335

Obergrenze der Eigenmittelanforderung für eine Nettoposition

Das Institut kann die Eigenmittelanforderung für das spezifische Risiko einer Nettoposition in einem Schuldtitel auf den höchstmöglichen Verlust aus dem Ausfallrisiko beschränken. Für eine Verkaufsposition kann diese Obergrenze als die Wertänderung berechnet werden, die sich ergeben würde, wenn der Schuldtitel bzw. die zugrunde liegenden Referenzwerte sofort ausfallrisikofrei würden.