Aktualisiert 19/05/2024
In Kraft

Fassung vom: 09/01/2024
Änderungen (3)
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ANHANG II

ANHANG II

Arten von Derivatgeschäften

(1) Zinsbezogene Geschäfte:

a) 

Zinsswaps in einer einzigen Währung,

b) 

Basis-Swaps,

c) 

Zinsausgleichsvereinbarungen (‚forward rate agreements‘),

d) 

Zinsterminkontrakte,

e) 

Zinsoptionen,

f) 

andere vergleichbare Geschäfte.

(2) Fremdwährungsbezogene Geschäfte und Geschäfte auf Goldbasis:

a) 

Zinsswaps in mehreren Währungen,

b) 

Devisentermingeschäfte,

c) 

Devisenterminkontrakte,

d) 

Devisenoptionen,

e) 

andere vergleichbare Geschäfte,

f) 

auf Goldbasis getätigte Geschäfte ähnlicher Art wie unter den Buchstaben a bis e.

3. Geschäfte ähnlicher Art wie unter Nummer 1 Buchstaben a bis e und Nummer 2 Buchstaben a bis d mit anderen Basiswerten oder Indizes. Dies schließt zumindest alle in Anhang I Abschnitt C Nummern 4 bis 7, 9, 10 und 11 der Richtlinie 2014/65/EU genannten Instrumente ein, die nicht in anderer Weise in Nummer 1 oder 2 enthalten sind.