Aktualisiert 09/03/2025
In Kraft

Fassung vom: 01/01/2025
Änderungen (1)
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 260 beruht oder ihn konkretisiert.
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Artikel 260 - Verordnung 575/2013 (CRR)

Artikel 260

Behandlung von STS-Verbriefungen beim SEC-IRBA

Beim SEC-IRBA wird das Risikogewicht für eine Position in einer STS-Verbriefung gemäß Artikel 259 berechnet, wobei allerdings folgende Änderungen vorzunehmen sind:

Risikogewichtsuntergrenze für vorrangige Verbriefungspositionen = 10 %

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