Artikel 325v
Begriffsbestimmungen und allgemeine Bestimmungen
Für die Zwecke dieses Abschnitts bezeichnet der Ausdruck
„Short-Risikoposition“ eine Position, die bei Ausfall eines Emittenten oder einer Gruppe von Emittenten unabhängig von der Art des Instruments oder Geschäfts, aus dem diese Risikoposition entsteht, zu einem Gewinn für das Institut führt;
„Long-Risikoposition“ eine Position, die bei Ausfall eines Emittenten oder einer Gruppe von Emittenten unabhängig von der Art des Instruments oder Geschäfts, aus dem diese Risikoposition entsteht, zu einem Verlust für das Institut führt;
„Jump-to-Default-Bruttobetrag“ oder „JTD-Bruttobetrag“ den geschätzten Umfang des Verlusts oder Gewinns, den der Ausfall des Schuldners in einer bestimmten Risikoposition bewirken würde;
„Jump-to-Default-Nettobetrag“ oder „JTD-Nettobetrag“ den geschätzten Umfang des Verlusts oder Gewinns, der einem Institut aufgrund des Ausfalls eines Schuldners nach Aufrechnung der JTD-Bruttobeträge entstehen würde;
„Verlustquote bei Ausfall“ oder „LGD“ die Verlustquote bei Ausfall des Schuldners in Bezug auf ein von diesem Schuldner begebenes Instrument, ausgedrückt als Anteil am Nominalbetrag des Instruments;
„Ausfallrisikogewicht“ die in Prozent angegebene, geschätzte Ausfallwahrscheinlichkeit der einzelnen Schuldner entsprechend ihrer Bonität.