Artikel 446
Offenlegung der Steuerung des operationellen Risikos
Die Institute legen die folgenden Informationen zu ihrer Steuerung des operationellen Risikos offen:
a)
die Ansätze für die Bewertung der Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken, die das Institut anwenden darf;
b)
c)
bei teilweiser Anwendung den Anwendungsbereich und -umfang der verschiedenen verwendeten Methoden.