Aktualisiert 21/01/2025
In Kraft

Fassung vom: 09/07/2024
Änderungen
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 270b beruht oder ihn konkretisiert.
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Artikel 270b - Verordnung 575/2013 (CRR)

Artikel 270b

Verwendung der Bonitätsbeurteilungen von ECAI

Institute dürfen Bonitätsbeurteilungen nur dann zur Bestimmung des Risikogewichts einer Verbriefungsposition nach diesem Kapitel heranziehen, wenn die Bonitätsbeurteilung von einer ECAI abgegeben oder gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 von einer ECAI bestätigt wurde.