Aktualisiert 21/11/2024
In Kraft

Fassung vom: 09/07/2024
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Artikel 441 - Offenlegung von Indikatoren der globalen Systemrelevanz

Artikel 441

Offenlegung von Indikatoren der globalen Systemrelevanz

G-SRI legen jährlich die Werte der Indikatoren offen, aus denen sich ihr Bewertungsergebnis gemäß der in Artikel 131 der Richtlinie 2013/36/EU aufgeführten Ermittlungsmethode ergibt.