Aktualisiert 09/03/2025
In Kraft

Fassung vom: 01/01/2025
Änderungen
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 387 beruht oder ihn konkretisiert.
Suche im Rechtsakt

Artikel 387 - Verordnung 575/2013 (CRR)

Artikel 387

Gegenstand

Großkredite werden von den Instituten gemäß diesem Teil überwacht und kontrolliert.