Artikel 325bn
Eigenmittelanforderungen für das Ausfallrisiko bei der Verwendung eines internen Modells zur Erfassung von Ausfallrisiken
Für das Portfolio sämtlicher Handelsbuchpositionen nach Artikel 325bl berechnen die Institute die Eigenmittelanforderungen für das Ausfallrisiko anhand ihres internen Modells zur Erfassung von Ausfallrisiken in folgender Weise:
Die Eigenmittelanforderungen entsprechen der Maßzahl des Risikopotenzials, die mit einem Konfidenzintervall von 99,9 % über einen Zeithorizont von einem Jahr die auf Ausfälle von Emittenten dieser Positionen zurückzuführenden potenziellen Marktwertverluste angibt;
die potenziellen Marktwertverluste gemäß Buchstabe a sind direkte oder indirekte Verluste des Marktwerts einer Position, die durch den Ausfall des Emittenten verursacht wurden und die zusätzlich zu bereits bei der laufenden Bewertung der Position berücksichtigten Verlusten anzusetzen sind; als Ausfall des Emittenten einer Beteiligungsposition gilt die Tatsache, dass die Aktiennotierung des Emittenten auf null gesetzt wurde;
die Institute bestimmen die Ausfallkorrelationen zwischen verschiedenen Emittenten anhand einer konzeptionell soliden Methode und unter Verwendung objektiver historischer Daten zu den am Markt zu beobachtenden Kreditspreads oder Aktiennotierungen über eine Zeitspanne von mindestens zehn Jahren, die die vom Institut gemäß Artikel 325bc Absatz 2 ermittelte Stressphase einschließt; die Berechnung der Ausfallkorrelationen zwischen verschiedenen Emittenten wird anhand eines einjährigen Zeithorizonts kalibriert;
das interne Modell zur Erfassung von Ausfallrisiken basiert auf der Annahme durchgängig über ein Jahr hinweg konstanter Positionen.