Aktualisiert 19/05/2024
In Kraft

Fassung vom: 09/01/2024
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Artikel 156 - Risikogewichtete Positionsbeträge von sonstigen Aktiva ohne Kreditverpflichtungen

Artikel 156

Risikogewichtete Positionsbeträge von sonstigen Aktiva ohne Kreditverpflichtungen

Die risikogewichteten Positionsbeträge sonstiger Aktiva ohne Kreditverpflichtungen werden nach der folgenden Formel berechnet

risikogewichteter Positionsbetrag = 100 % × Risikopositionswert;

davon ausgenommen sind

a) 

der Kassenbestand und gleichwertige Positionen sowie Goldbarren, die in eigenen Tresoren oder in Gemeinschaftsverwaltung gehalten werden, denen ein Risikogewicht von 0 % zugewiesen wird, soweit sie durch Goldverbindlichkeiten gedeckt sind,

b) 

Risikopositionen, bei denen es sich um den Restwert von Leasingobjekten handelt; in diesem Fall werden die risikogewichteten Positionsbeträge wie folgt berechnet:

image

wobei t entweder 1 ist oder der nächstliegenden Anzahl voller Jahre der verbleibenden Leasingdauer entspricht, je nachdem welcher Wert höher ist.