Aktualisiert 03/12/2024
In Kraft

Fassung vom: 09/07/2024
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Artikel 325as - Risikogewichte für das Warenpositionsrisiko

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Artikel 325as

Risikogewichte für das Warenpositionsrisiko

Den Sensitivitäten gegenüber Warenpositionsrisikofaktoren werden folgende Risikogewichte zugewiesen:



Tabelle 9

Unterklasse

Bezeichnung der Unterklasse

Risikogewicht

1

Energie — feste Brennstoffe

30 %

2

Energie — flüssige Brennstoffe

35 %

3

Energie — Strom- und Emissionshandel

60 %

4

Güterbeförderung

80 %

5

Unedle Metalle

40 %

6

Gasförmige Brennstoffe

45 %

7

Edelmetalle (einschließlich Gold)

20 %

8

Körner und Ölsaaten

35 %

9

Vieh- und Milchwirtschaft

25 %

10

Weichwaren und andere Agrarerzeugnisse

35 %

11

Sonstige Waren

50 %