Artikel 167
Beteiligungspositionen
(1)
Der Risikopositionswert von Beteiligungspositionen ist der nach spezifischen Kreditrisikoanpassungen verbleibende Buchwert.
(2)
Der Risikopositionswert außerbilanzieller Beteiligungspositionen ist der Nominalwert abzüglich spezifischer Kreditrisikoanpassungen für die betreffende Risikoposition.