Artikel 158
Behandlung nach Risikopositionsart
Bei Risikopositionen gegenüber Unternehmen, Instituten, Zentralstaaten und Zentralbanken, regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder Behörden und öffentlichen Stellen sowie bei Risikopositionen aus dem Mengengeschäft werden der erwartete Verlust (EL) und die erwarteten Verlustbeträge nach folgenden Formeln ermittelt:
Erwarteter Verlust (EL) = PD * LGD
Erwarteter Verlustbetrag | = | EL × Risikopositionswert.
Bei ausgefallenen Risikopositionen (PD = 100 %), für die Institute eigene Schätzungen der LGD zugrunde legen, ist EL = ELBE, d. h. die bestmögliche Schätzung des Instituts für den aufgrund des Ausfalls der Risikoposition zu erwartenden Verlust gemäß Artikel 181 Absatz 1 Buchstabe h.
Bei Spezialfinanzierungen, die von den Instituten nach den Methoden nach Artikel 153 Absatz 5 risikogewichtet werden, werden die EL-Werte nach Tabelle 2 zugewiesen.
Tabelle 2
Restlaufzeit |
Kategorie 1 |
Kategorie 2 |
Kategorie 3 |
Kategorie 4 |
Kategorie 5 |
Unter 2,5 Jahren |
0 % |
0,4 % |
2,8 % |
8 % |
50 % |
2,5 Jahre oder mehr |
0,4 % |
0,8 % |
2,8 % |
8 % |
50 % |
Die erwarteten Verlustbeträge für das Verwässerungsrisiko bei angekauften Forderungen werden nach folgender Formel berechnet:
Erwarteter Verlust (EL) = PD × LGD
Erwarteter Verlustbetrag = EL × Risikopositionswert.