Aktualisiert 21/11/2024
In Kraft

Fassung vom: 09/07/2024
Änderungen (1)
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 279 beruht oder ihn konkretisiert.
Suche im Rechtsakt

Artikel 279 - Berechnung der Risikoposition

Artikel 279

Berechnung der Risikoposition

Für die Zwecke der Berechnung der Aufschläge für die Risikokategorien gemäß den Artikeln 280a bis 280f berechnen die Institute die Risikoposition jedes Geschäfts eines Netting-Satzes wie folgt:

Risikoposition = δ · AdjNot · MF
dabei gilt:

δ

=

das Aufsichtsdelta des Geschäfts, berechnet gemäß der Formel nach Artikel 279a;

AdjNot

=

der angepasste Nominalbetrag des Geschäfts, berechnet gemäß der Formel nach Artikel 279b; und

MF

=

der Laufzeitfaktor des Geschäfts, berechnet gemäß der Formel nach Artikel 279c.