Aktualisiert 19/05/2024
In Kraft

Fassung vom: 09/01/2024
Änderungen
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Artikel 35 - Aus der Zeitwertbilanzierung resultierende nicht realisierte Gewinne und Verluste

Artikel 35

Aus der Zeitwertbilanzierung resultierende nicht realisierte Gewinne und Verluste

Institute nehmen keine Bewertungsanpassungen vor, die dem Ziel dienen, von den Eigenmitteln nicht realisierte, Gewinne und Verluste aus zum Zeitwert bilanzierten Aktiva oder Passiva auszunehmen, es sei denn, dies betrifft die in Artikel 33 genannten Posten.