Aktualisiert 21/12/2024
In Kraft

Fassung vom: 09/07/2024
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Artikel 325ad - Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Ausfallrisiko des alternativen Korrelationshandelsportfolios

Achtung! Dieser Artikel wird am 01/01/2025 geändert. Bitte konsultieren Sie die Verordnung 2024/1623, um die Änderungen einzusehen, die an dem nachstehenden Artikel vorgenommen werden.

Artikel 325ad

Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Ausfallrisiko des alternativen Korrelationshandelsportfolios

(1)  

JTD-Nettobeträge werden

a) 

bei tranchierten Produkten mit den Ausfallrisikogewichten entsprechend ihrer Bonität gemäß Artikel 325y Absätze 1 und 2 multipliziert;

b) 

bei nicht tranchierten Produkten mit den Ausfallrisikogewichten gemäß Artikel 325aa Absatz 1 multipliziert.

(2)  
Risikogewichtete JTD-Nettobeträge werden Unterklassen zugewiesen, die einem Index entsprechen.
(3)  

Gewichtete JTD-Nettobeträge werden innerhalb jeder Unterklasse nach folgender Formel berechnet:

DRCb = max {(Σi ∈ long RWi · net JTDi) – WtSACTP · (Σi ∈ short RWi · |net JTDi|); 0}
dabei gilt:

DRCb

=

die Eigenmittelanforderung für das Ausfallrisiko für Unterklasse b;

i

=

ein Instrument der Unterklasse b; und

WtSACTP

=

die Quote zur Berücksichtigung der Vorteile von Sicherungsbeziehungen innerhalb einer Unterklasse, berechnet gemäß der WtS-Formel nach Artikel 325y Absatz 4, wobei allerdings nicht nur die Positionen der entsprechenden Unterklasse, sondern die Kaufpositionen und Verkaufspositionen des gesamten alternativen Korrelationshandelsportfolios verwendet werden.

(4)  

Institute berechnen die Eigenmittelanforderungen für das Ausfallrisiko des alternativen Korrelationshandelsportfolios nach folgender Formel:

image

dabei gilt:

DRCACTP

=

die Eigenmittelanforderung für das Ausfallrisiko des alternativen Korrelationshandelsportfolios; und

DRCb

=

die Eigenmittelanforderung für das Ausfallrisiko für die Unterklasse b.