Artikel 325ae
Risikogewichte für das allgemeine Zinsrisiko
Bei Währungen, die nicht gemäß Artikel 325bd Absatz 7 Buchstabe b in die Untergruppe der liquidesten Währungen aufgenommen wurden, sind die Risikogewichte der Sensitivitäten gegenüber Risikofaktoren des risikolosen Zinssatzes folgende:
Tabelle 3
Laufzeit |
Risikogewicht |
|
1 |
0,25 Jahre |
1,7 % |
2 |
0,5 Jahre |
1,7 % |
3 |
1 Jahr |
1,6 % |
4 |
2 Jahre |
1,3 % |
5 |
3 Jahre |
1,2 % |
6 |
5 Jahre |
1,1 % |
7 |
10 Jahre |
1,1 % |
8 |
15 Jahre |
1,1 % |
9 |
20 Jahre |
1,1 % |
10 |
30 Jahre |
1,1 % |
Auf der Grundlage der Währungen, die der Untergruppe „Liquideste Währungen“ nach Artikel 325bd Absatz 7 Buchstabe b angehören, und der Landeswährung des Instituts gelten für Risikofaktoren die folgenden risikogewichteten Positionsbeträge:
für Risikofaktoren des risikofreien Zinssatzes die in Absatz 1 Tabelle 3 des vorliegenden Artikels genannten risikogewichteten Positionsbeträge geteilt durch ;
für die Risikofaktoren des Inflationsrisikos und des Basis-Währungsrisikos die in Absatz 2 des vorliegenden Artikels genannten risikogewichteten Positionsbeträge geteilt durch .