Aktualisiert 09/03/2025
In Kraft

Fassung vom: 01/01/2025
Änderungen (1)
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Artikel 383x - Verordnung 575/2013 (CRR)

Artikel 383x

Risikogewichts-Unterklassen für das Warenpositionsrisiko

(1)  

Für alle Warenpositionsrisiko-Risikopositionen innerhalb jeder Unterklasse in Tabelle 1 gelten die folgenden gleichen risikogewichteten Positionsbeträge für die Delta-Sensitivitäten gegenüber Risikofaktoren aus Warenkassakursen:



Tabelle 1

Unterklassennummer

Bezeichnung der Unterklasse

Risikogewicht für den Warenkassakurs

1

Energie — feste Brennstoffe

30 %

2

Energie — flüssige Brennstoffe

35 %

3

Energie — Strom

60 %

4

Energie — EU-EHS-Emissionshandel

40 %

5

Energie — Nicht-EU-EHS-Emissionshandel

60 %

6

Güterbeförderung

80 %

7

Unedle Metalle

40 %

8

Gasförmige Brennstoffe

45 %

9

Edelmetalle, einschließlich Gold

20 %

10

Körner und Ölsaat

35 %

11

Vieh- und Milchwirtschaft

25 %

12

Weichwaren und andere Agrarerzeugnisse

35 %

13

Andere Erzeugnisse

50 %

(2)  
Die risikogewichteten Positionsbeträge für das Vega-Warenpositionsrisiko werden auf 100 % festgesetzt.