Artikel 343
Allgemeines Risiko von Aktieninstrumenten
Die Eigenmittelanforderung für das allgemeine Risiko ist die mit 8 % multiplizierte Nettogesamtposition eines Instituts.
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Allgemeines Risiko von Aktieninstrumenten
Die Eigenmittelanforderung für das allgemeine Risiko ist die mit 8 % multiplizierte Nettogesamtposition eines Instituts.