Aktualisiert 19/05/2024
In Kraft

Fassung vom: 09/01/2024
Änderungen (1)
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 501 beruht oder ihn konkretisiert.
Final Q&A 2013_27
Eingereicht: 05/07/2013
Aktualisiert: 26/03/2021
Art. 501
Archived Q&A 2014_744
Eingereicht: 16/01/2014
Aktualisiert: 16/09/2021
Art. 501
Final Q&A 2021_6301
Veröffentlicht: 15/07/2022
Art. 501
Rejected Q&A 2020_5223
Veröffentlicht: 20/06/2022
Art. 501
Final Q&A 2016_2711
Aktualisiert: 26/03/2021
Veröffentlicht: 11/11/2016
Art. 501
Rejected Q&A 2023_6909
Veröffentlicht: 15/12/2023
Art. 501
Rejected Q&A 2023_6725
Veröffentlicht: 04/05/2023
Art. 501
Final Q&A 2014_1020
Aktualisiert: 26/03/2021
Veröffentlicht: 13/03/2015
Art. 501
Rejected Q&A 2020_5337
Veröffentlicht: 20/06/2022
Art. 501
Final Q&A 2013_416
Aktualisiert: 26/03/2021
Veröffentlicht: 31/01/2014
Art. 501(1)
Final Q&A 2013_417
Aktualisiert: 26/03/2021
Veröffentlicht: 28/05/2014
Art. 501(1)
Archived Q&A 2013_257
Eingereicht: 17/09/2013
Aktualisiert: 26/03/2021
Art. 501(1)
Final Q&A 2017_3350
Veröffentlicht: 17/11/2017
Art. 501(1)
Final Q&A 2013_565
Aktualisiert: 26/03/2021
Veröffentlicht: 04/07/2014
Art. 501(1), 501(2)
Final Q&A 2013_309
Veröffentlicht: 21/03/2014
Art. 501(2)
Final Q&A 2015_2135
Aktualisiert: 16/09/2021
Veröffentlicht: 01/04/2016
Art. 501(2)
Final Q&A 2014_1050
Aktualisiert: 26/03/2021
Veröffentlicht: 02/10/2015
Art. 501(2)(a)
Final Q&A 2016_3012
Aktualisiert: 26/03/2021
Veröffentlicht: 06/10/2017
Art. 501(2)(a)
Final Q&A 2013_343
Aktualisiert: 26/03/2021
Veröffentlicht: 31/01/2014
Art. 501(2)(b)
Q&A under review 2021_6213
Eingereicht: 20/09/2021
Art. 501(2)(b)
Archived Q&A 2013_414
Eingereicht: 21/10/2013
Aktualisiert: 26/03/2021
Art. 501(2)(c)
Rejected Q&A 2017_3404
Veröffentlicht: 11/02/2022
Art. 501(2)(c)
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Artikel 501 - Anpassung der risikogewichteten nicht ausgefallenen Risikopositionen gegenüber KMU

Artikel 501

Anpassung der risikogewichteten nicht ausgefallenen Risikopositionen gegenüber KMU

(1)  

Die Institute passen die risikogewichteten Positionsbeträge von nicht ausgefallenen Risikopositionen gegenüber einem KMU (RWEA), die gemäß Teil 3 Titel II Kapitel 2 bzw. 3 berechnet werden, nach folgender Formel an:

image

dabei gilt:

RWEA*

=

der durch einen Faktor zur Unterstützung von KMU angepasste RWEA und

E* ist

=

a) 

entweder der dem Institut, seinen Tochterunternehmen, seinen Mutterunternehmen und anderen Tochterunternehmen dieser Mutterunternehmen von dem KMU oder der Gruppe verbundener Kunden des KMU insgesamt geschuldete Betrag einschließlich etwaiger ausgefallener Risikopositionen, mit Ausnahme von Forderungen oder Eventualforderungen, die durch Wohnimmobilien besichert sind;

b) 

oder, wenn der Gesamtbetrag nach Buchstabe a gleich 0 ist, der Betrag der Forderungen oder Eventualforderungen gegen das KMU oder die Gruppe verbundener Kunden des KMU, die durch Wohnimmobilien besichert sind und die von der Berechnung des in jenem Buchstaben genannten Gesamtbetrags ausgenommen sind.

(2)  

Für die Zwecke dieses Artikels

a) 

wird die Risikoposition gegenüber einem KMU entweder der Risikopositionsklasse ’Mengengeschäft’ oder der Risikopositionsklasse ’Risikopositionen gegenüber Unternehmen’ oder der Risikopositionsklasse ’durch Immobilien besicherte Risikopositionen’ zugeordnet;

b) 

wird ein KMU als solches entsprechend der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission ( 32 ) definiert; von den Kriterien nach Artikel 2 des Anhangs der genannten Empfehlung wird lediglich der Jahresumsatz berücksichtigt;

c) 

trifft das Institut alle angemessenen Maßnahmen, um E* korrekt zu bestimmen und die gemäß Buchstabe b erforderlichen Informationen zu erhalten.


( 32 ) Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36).