Aktualisiert 09/03/2025
In Kraft

Fassung vom: 01/01/2025
Änderungen (1)
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 495e beruht oder ihn konkretisiert.
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Artikel 495e - Verordnung 575/2013 (CRR)

Artikel 495e

Übergangsbestimmungen für die ECAI-Bonitätsbeurteilung von Instituten

Abweichend von Artikel 138 Buchstabe g können die zuständigen Behörden Instituten gestatten, bis zum 31. Dezember 2029 weiterhin in Bezug auf ein Institut eine ECAI-Bonitätsbeurteilung, in der eine implizite staatliche Unterstützung angenommen wird, zu verwenden.