Artikel 366
Aufsichtliche Rückvergleiche und Multiplikationsfaktoren
Jeder der Multiplikationsfaktoren (mc) und (ms) entspricht der Summe aus mindestens 3 und einem Zuschlagsfaktor zwischen 0 und 1 gemäß Tabelle 1. Dieser Zuschlagsfaktor richtet sich nach der Zahl der Überschreitungen, die sich bei den Rückvergleichen der gemäß Artikel 365 Absatz 1 berechneten Maßzahl des Risikopotenzials des Instituts während der unmittelbar vorausgegangenen 250 Geschäftstage ergeben haben.
Tabelle 1
Anzahl der Überschreitungen |
Zuschlagsfaktor |
Weniger als 5 |
0,00 |
5 |
0,40 |
6 |
0,50 |
7 |
0,65 |
8 |
0,75 |
9 |
0,85 |
10 oder mehr |
1,00 |
Ein Rückvergleich der hypothetischen Änderungen des Portfoliowerts beruht auf dem Vergleich zwischen dem Tagesendwert des Portfolios und seinem Wert am Ende des darauf folgenden Tages unter der Annahme unveränderter Tagesendpositionen.
Ein Rückvergleich der tatsächlichen Änderungen des Portfoliowerts beruht auf dem Vergleich zwischen dem Tagesendwert des Portfolios und seinem tatsächlichen Wert am Ende des darauf folgenden Tages, ohne Gebühren, Provisionen und Nettozinserträge.