Artikel 117
Risikopositionen gegenüber multilateralen Entwicklungsbanken
Die Interamerikanische Investitionsgesellschaft (IIC), die Schwarzmeer-Handels- und Entwicklungsbank, die Zentralamerikanische Bank für wirtschaftliche Integration und die lateinamerikanische Entwicklungsbank CAF gelten als multilaterale Entwicklungsbanken (MDB).
Risikopositionen gegenüber den folgenden multilateralen Entwicklungsbanken wird ein Risikogewicht von 0 % zugewiesen:
Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung,
Internationale Finanz-Corporation,
Interamerikanische Entwicklungsbank,
Asiatische Entwicklungsbank,
Afrikanische Entwicklungsbank,
Entwicklungsbank des Europarates,
Nordische Investitionsbank,
Karibische Entwicklungsbank,
Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung,
Europäische Investitionsbank,
Europäischer Investitionsfonds,
Multilaterale Investitions-Garantie-Agentur,
Internationale Finanzierungsfazilität für Impfungen,
Islamische Entwicklungsbank,
Internationale Entwicklungsorganisation,
Asiatische Infrastruktur-Investitionsbank.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, die vorliegende Verordnung durch den Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 462 abzuändern, um die Liste der multilateralen Entwicklungsbanken nach Unterabsatz 1 im Einklang mit internationalen Standards zu ändern.