Aktualisiert 22/11/2024
In Kraft

Fassung vom: 09/07/2024
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Artikel 506a - OGA mit einem zugrunde liegenden Portfolio aus Staatsanleihen der dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten

Artikel 506a

OGA mit einem zugrunde liegenden Portfolio aus Staatsanleihen der dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten

Die Kommission veröffentlicht in enger Zusammenarbeit mit dem ESRB und EBA bis zum 31. Dezember 2021 einen Bericht zur Bewertung der Frage, ob Änderungen des Regelungsrahmens erforderlich sind, um den Markt für Risikopositionen in Form von Anteilen an OGA mit einem ausschließlich aus Staatsanleihen von Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, bestehenden Portfolio und den Ankauf dieser Risikopositionen durch Banken zu fördern, wobei das relative Gewicht der Staatsanleihen der einzelnen Mitgliedstaaten im Gesamtportfolio der OGA dem relativen Gewicht des jeweiligen Beitrags der einzelnen Mitgliedstaaten zum Kapital der EZB entspricht.;