Artikel 235
Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge im Rahmen des Substitutionsansatzes, wenn die garantierte Risikoposition gemäß dem Standardansatz behandelt wird
Für die Zwecke des Artikels 113 Absatz 3 berechnen Institute die risikogewichteten Positionsbeträge für Risikopositionen, für die eine Absicherung ohne Sicherheitsleistung besteht und auf die diese Institute den Standardansatz anwenden, unabhängig davon, wie sie vergleichbare direkte Risikopositionen gegenüber dem Sicherungsgeber behandeln, gemäß folgender Formel:
max{0, E — GA} · r + GA· g
Dabei gilt:
E |
= der gemäß Artikel 111 berechnete Risikopositionswert; der Risikopositionswert eines in Anhang I aufgeführten außerbilanziellen Postens wird zu diesem Zweck nicht mit dem in Artikel 111 Absatz 2 genannten Risikopositionswert, sondern mit 100 % seines Wertes angesetzt; |
GA |
= der gemäß Artikel 233 Absatz 3 berechnete an das Fremdwährungsrisiko angepasste Betrag der Absicherung (G * ), der nach Maßgabe des Abschnitts 5 an etwaige Laufzeitinkongruenzen angepasst wird; |
r |
= das Risikogewicht von Risikopositionen gegenüber dem Schuldner nach Maßgabe des Kapitels 2; |
g |
= das Risikogewicht, das für eine direkte Risikoposition gegenüber dem Sicherungsgeber anzuwenden ist, nach Maßgabe des Kapitels 2. |