Artikel 235a
Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge und erwarteten Verlustbeträge im Rahmen des Substitutionsansatzes, wenn die garantierte Risikoposition im Rahmen des IRB-Ansatzes behandelt wird und eine vergleichbare direkte Risikoposition gegenüber dem Sicherungsgeber im Rahmen des Standardansatzes behandelt wird
Bei Risikopositionen mit Absicherung ohne Sicherheitsleistung, auf die ein Institut den in Kapitel 3 festgelegten IRB-Ansatz anwendet, berechnen Institute im Fall, dass vergleichbare direkte Risikopositionen gegenüber dem Sicherungsgeber im Rahmen des Standardansatzes behandelt werden, die risikogewichteten Positionsbeträge gemäß folgender Formel:
max{0, E - GA} · r + GA · g
Dabei gilt:
E |
= der gemäß Kapitel 3 Abschnitt 5 bestimmte Risikopositionswert; zu diesem Zweck berechnen Institute den Risikopositionswert außerbilanzieller Posten außer Derivaten, die im Rahmen des IRB-Ansatzes behandelt werden, indem sie anstatt der in Artikel 166 Absätze 8, 8a und 8b vorgesehenen SA-CCF oder IRB-CCF einen CCF von 100 % verwenden; |
GA |
= der gemäß Artikel 233 Absatz 3 berechnete an das Fremdwährungsrisiko angepasste Betrag der Absicherung (G * ), der nach Maßgabe des Abschnitts 5 dieses Kapitels an etwaige Laufzeitinkongruenzen angepasst wird; |
r |
= das Risikogewicht von Risikopositionen gegenüber dem Schuldner nach Maßgabe des Kapitels 3; |
g |
= das Risikogewicht, das für eine direkte Risikoposition gegenüber dem Sicherungsgeber anzuwenden ist, nach Maßgabe des Kapitels 2. |