Artikel 325ah
Risikogewichte des Kreditspreadrisikos bei Nicht-Verbriefungspositionen
Für alle Laufzeiten (0,5 Jahre, 1 Jahr, 3 Jahre, 5 Jahre, 10 Jahre) gelten die gleichen Risikogewichte für die Sensitivitäten gegenüber Kreditspreadrisikofaktoren bei Nicht-Verbriefungspositionen innerhalb jeder Unterklasse in Tabelle 4:
Tabelle 4
Bonität |
Sektor |
Risiko-gewicht |
|
1 |
Sämtliche Bonitätsstufen |
Zentralstaat, einschließlich Zentralbanken, eines Mitgliedstaats |
0,5 % |
2 |
Bonitätsstufen 1 bis 3 |
Zentralstaat, einschließlich Zentralbanken, eines Drittlands sowie in Artikel 117 Absatz 2 bzw. Artikel 118 genannte multilaterale Entwicklungsbanken und internationale Organisationen |
0,5 % |
3 |
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften und öffentliche Stellen |
1,0 % |
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4 |
Unternehmen der Finanzbranche, einschließlich von einem Zentralstaat, einer regionalen oder einer lokalen Gebietskörperschaft gegründeter Kreditinstitute, und Geber von Förderdarlehen |
5,0 % |
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5 |
Grundstoffe, Energie, Industriegüter, Landwirtschaft, verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden |
3,0 % |
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6 |
Verbrauchsgüter und Dienstleistungen, Verkehr und Lagerung, Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen |
3,0 % |
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7 |
Technologie, Telekommunikation |
2,0 % |
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8 |
Gesundheitswesen, Versorgungsunternehmen, freiberufliche und technische Tätigkeiten |
1,5 % |
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9 |
|
Von Kreditinstituten mit Sitz in einem Mitgliedstaat begebene gedeckte Schuldverschreibungen |
1,0 % |
10 |
Bonitätsstufe 1 |
Von Kreditinstituten in Drittländern begebene gedeckte Schuldverschreibungen |
1,5 % |
Bonitätsstufen 2 bis 3 |
2,5 % |
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11 |
Bonitätsstufen 4 bis 6 (ohne Rating) |
Zentralstaat, einschließlich Zentralbanken, eines Drittlands sowie in Artikel 117 Absatz 2 bzw. Artikel 118 genannte multilaterale Entwicklungsbanken und internationale Organisationen |
2 % |
12 |
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften und öffentliche Stellen |
4,0 % |
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13 |
Unternehmen der Finanzbranche, einschließlich von einem Zentralstaat, einer regionalen oder einer lokalen Gebietskörperschaft gegründeter Kreditinstitute, und Geber von Förderdarlehen |
12,0 % |
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14 |
Grundstoffe, Energie, Industriegüter, Landwirtschaft, verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden |
7,0 % |
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15 |
Verbrauchsgüter und Dienstleistungen, Verkehr und Lagerung, Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen |
8,5 % |
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16 |
Technologie, Telekommunikation |
5,5 % |
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17 |
Gesundheitswesen, Versorgungsunternehmen, freiberufliche und technische Tätigkeiten |
5,0 % |
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18 |
Sonstige Sektoren |
12,0 % |
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19 |
Börsennotierte Kreditindizes, deren einzelne Bestandteile mehrheitlich als „Investment Grade“ eingestuft sind |
1,5 % |
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20 |
Börsennotierte Kreditindizes, deren einzelne Bestandteile mehrheitlich nicht als „Investment Grade“ eingestuft sind oder nicht über ein Rating verfügen |
5 % |