Artikel 325ak
Risikogewichte für das Kreditspreadrisiko bei in das alternative Korrelationshandelsportfolio einbezogenen Verbriefungspositionen
Innerhalb jeder Unterklasse gelten für alle Laufzeiten (0,5 Jahre, 1 Jahr, 3 Jahre, 5 Jahre, 10 Jahre) die gleichen Risikogewichte für die Sensitivitäten gegenüber Kreditspreadrisikofaktoren bei in das alternative Korrelationshandelsportfolio einbezogenen Verbriefungspositionen, und diese Risikogewichte werden für jede Unterklasse in Tabelle 6 gemäß dem delegierten Rechtsakt nach Artikel 461a spezifiziert.
Tabelle 6
Unter-klasse |
Bonität |
Sektor |
Risiko-gewicht |
1 |
Sämtli-che Bonitäts-stufen |
Zentralstaat, einschließlich Zentralbanken, eines Mitgliedstaats |
4,0 % |
2 |
Bonitäts-stufen 1 bis 3 |
Zentralstaat, einschließlich Zentralbanken, eines Drittlands sowie in Artikel 117 Absatz 2 bzw. Artikel 118 genannte multilaterale Entwicklungsbanken und internationale Organisationen |
4,0 % |
3 |
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften und öffentliche Stellen |
4,0 % |
|
4 |
Unternehmen der Finanzbranche, einschließlich von einem Zentralstaat, einer regionalen oder einer lokalen Gebietskörperschaft gegründeter Kreditinstitute, und Geber von Förderdarlehen |
8,0 % |
|
5 |
Grundstoffe, Energie, Industriegüter, Landwirtschaft, verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden |
5,0 % |
|
6 |
Verbrauchsgüter und Dienstleistungen, Verkehr und Lagerung, Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen |
4,0 % |
|
7 |
Technologie, Telekommunikation |
3,0 % |
|
8 |
Gesundheitswesen, Versorgungsunternehmen, freiberufliche und technische Tätigkeiten |
2,0 % |
|
9 |
Von Kreditinstituten mit Sitz in einem Mitgliedstaat begebene gedeckte Schuldverschreibungen |
3,0 % |
|
10 |
Von Kreditinstituten in Drittländern begebene gedeckte Schuldverschreibungen |
6,0 % |
|
11 |
Bonitäts-stufen 4 bis 6 (ohne Rating) |
Zentralstaat, einschließlich Zentralbanken, eines Drittlands sowie in Artikel 117 Absatz 2 bzw. Artikel 118 genannte multilaterale Entwicklungsbanken und internationale Organisationen |
13,0 % |
12 |
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften und öffentliche Stellen |
13,0 % |
|
13 |
Unternehmen der Finanzbranche, einschließlich von einem Zentralstaat, einer regionalen oder einer lokalen Gebietskörperschaft gegründeter Kreditinstitute, und Geber von Förderdarlehen |
16,0 % |
|
14 |
Grundstoffe, Energie, Industriegüter, Landwirtschaft, verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden |
10,0 % |
|
15 |
Verbrauchsgüter und Dienstleistungen, Verkehr und Lagerung, Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen |
12,0 % |
|
16 |
Technologie, Telekommunikation |
12,0 % |
|
17 |
Gesundheitswesen, Versorgungsunternehmen, freiberufliche und technische Tätigkeiten |
12,0 % |
|
18 |
Sonstige Sektoren |
13,0 % |