Aktualisiert 08/03/2025
In Kraft

Fassung vom: 01/01/2025
Änderungen
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Artikel 325aw - Verordnung 575/2013 (CRR)

Artikel 325aw

Korrelationen des Fremdwährungsrisikos

Für die Aggregation von Wechselkurs-Sensitivitäten gilt ein einheitlicher Korrelationsparameter γbc von 60 %.