Aktualisiert 21/11/2024
In Kraft

Fassung vom: 09/07/2024
Änderungen (2)
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 508 beruht oder ihn konkretisiert.
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Artikel 508 - Anwendungsstufe

Artikel 508

Anwendungsstufe

(1)  
Bis zum 31. Dezember 2014 überprüft die Kommission die Anwendung von Teil 1 Titel II und Artikel 113 Absätze 6 und 7, erstellt einen Bericht über deren Anwendung und legt diesen, gegebenenfalls zusammen mit einem Gesetzgebungsvorschlag, dem Europäischen Parlament und dem Rat vor.