Aktualisiert 09/03/2025
In Kraft

Fassung vom: 01/01/2025
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Artikel 383j - Verordnung 575/2013 (CRR)

Artikel 383j

Vega-Risikosensitivitäten

Institute berechnen die Vega-Risikosensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber Risikofaktoren aus impliziten Volatilitäten sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsinstruments gegenüber diesen Risikofaktoren wie folgt:

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Dabei gilt:

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= die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor aus impliziten Volatilitäten;

volk

= der Wert des Risikofaktors aus impliziten Volatilitäten;

VCVA

= die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;

x,y

= andere Risikofaktoren als volk in der Bewertungsfunktion VCVA ;

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= die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsinstruments i gegenüber einem Risikofaktor aus impliziten Volatilitäten;

Vi

= die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;

w,z

= andere Risikofaktoren als volk in der Bewertungsfunktion Vi .