Aktualisiert 09/03/2025
In Kraft

Fassung vom: 01/01/2025
Änderungen (1)
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Artikel 383e - Verordnung 575/2013 (CRR)

Artikel 383e

Risikofaktoren des Gegenpartei-Kreditspreadrisikos

(1)  
Die Delta-Risikofaktoren des Gegenpartei-Kreditspreadrisikos, die für Instrumente im CVA-Portfolio mit Sensitivität gegenüber Gegenpartei-Kreditspreads gelten, entsprechen den Kreditspreads einzelner Gegenparteien und Referenzadressen und qualifizierter Indizes für die folgenden Laufzeiten: 0,5  Jahre, 1 Jahr, 3 Jahre, 5 Jahre und 10 Jahre.
(2)  
Die Risikoklasse der Gegenpartei-Kreditspreads unterliegt nicht den Eigenmittelanforderungen für das Vega-Risiko.