Aktualisiert 09/03/2025
In Kraft

Fassung vom: 01/01/2025
Änderungen
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 72 beruht oder ihn konkretisiert.
Suche im Rechtsakt

Artikel 72 - Verordnung 575/2013 (CRR)

Artikel 72

Die Eigenmittel eines Instituts ergeben sich aus der Summe von Kernkapital und Ergänzungskapital.