Artikel 397
Berechnung zusätzlicher Eigenmittelanforderungen für Großkredite im Handelsbuch
Nach Ablauf von zehn Tagen nach Eintreten der Überschreitung werden die nach Absatz 1 bestimmten Elemente der Überschreitung der entsprechenden Zeile in Spalte 1 der Tabelle 1 in aufsteigender Reihenfolge der spezifischen Risikoanforderungen gemäß Teil 3 Titel IV Kapitel 2 und/oder der Anforderungen gemäß Artikel 299 und Teil 3 Titel V zugeordnet. Die zusätzliche Eigenmittelanforderung entspricht der Summe der spezifischen Risikoanforderungen gemäß Teil 3 Titel IV Kapitel 2 und/oder der Anforderungen gemäß Artikel 299 und Teil 3 Titel V für diese Elemente, multipliziert mit dem entsprechenden Faktor in Spalte 2 der Tabelle 1.
Tabelle 1
Spalte 1: Überschreitung der Obergrenzen ( in % des Kernkapitals) |
Spalte 2: Faktor |
bis 40 % |
200 % |
zwischen 40 % und 60 % |
300 % |
zwischen 60 % und 80 % |
400 % |
zwischen 80 % und 100 % |
500 % |
zwischen 100 % und 250 % |
600 % |
über 250 % |
900 % |