Aktualisiert 09/03/2025
In Kraft

Fassung vom: 01/01/2025
Änderungen
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 428z beruht oder ihn konkretisiert.
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Artikel 428z - Verordnung 575/2013 (CRR)

Artikel 428z

Faktor für die erforderliche stabile Refinanzierung von 25 %

Unbelastete Verbriefungen der Stufe 2B gemäß dem delegierten Rechtsakt nach Artikel 460 Absatz 1 unterliegen einem Faktor für die erforderliche stabile Refinanzierung von 25 %, unabhängig davon, ob sie die in diesem delegierten Rechtsakt festgelegten operativen Anforderungen und Anforderungen an die Zusammensetzung des Liquiditätspuffers erfüllen.