Artikel 339
Laufzeitbezogene Berechnung des allgemeinen Risikos
Das Institut errechnet die Gesamtbeträge der nicht ausgeglichenen gewichteten Kaufpositionen für die in den einzelnen Zonen von Tabelle 2 enthaltenen Bänder, um für jede Zone die nicht ausgeglichene gewichtete Kaufposition zu ermitteln. Entsprechend wird die Summe der nicht ausgeglichenen gewichteten Verkaufspositionen für jedes Laufzeitband in einer bestimmten Zone ermittelt, um die nicht ausgeglichene gewichtete Verkaufsposition für diese Zone zu erhalten. Der Teil der nicht ausgeglichenen gewichteten Kaufpositionen für eine bestimmte Zone, der durch die nicht ausgeglichene gewichtete Verkaufsposition für dieselbe Zone ausgeglichen wird, ist die ausgeglichene gewichtete Position für die betreffende Zone. Der Teil der nicht ausgeglichenen gewichteten Kaufposition bzw. nicht ausgeglichenen gewichteten Verkaufsposition für eine Zone, der nicht in dieser Weise ausgeglichen werden kann, stellt die nicht ausgeglichene gewichtete Position für die betreffende Zone dar.
Tabelle 2
Zone |
Laufzeitband |
Gewicht (in %) |
Angenommene Zinssatzänderung (in %) |
|
Coupon von 3 % oder mehr |
Coupon von weniger als 3 % |
|||
Eins |
0 ≤ 1 Monat |
0 ≤ 1 Monat |
0,00 |
— |
> 1 ≤ 3 Monate |
> 1 ≤ 3 Monate |
0,20 |
1,00 |
|
> 3 ≤ 6 Monate |
> 3 ≤ 6 Monate |
0,40 |
1,00 |
|
> 6 ≤ 12 Monate |
> 6 ≤ 12 Monate |
0,70 |
1,00 |
|
Zwei |
1 ≤ 2 Jahre |
1,0 ≤ 1,9 Jahre |
1,25 |
0,90 |
2 ≤ 3 Jahre |
1,9 ≤ 2,8 Jahre |
1,75 |
0,80 |
|
3 ≤ 4 Jahre |
2,8 ≤ 3,6 Jahre |
2,25 |
0,75 |
|
Drei |
4 ≤ 5 Jahre |
3,6 ≤ 4,3 Jahre |
2,75 |
0,75 |
5 ≤ 7 Jahre |
4,3 ≤ 5,7 Jahre |
3,25 |
0,70 |
|
7 ≤ 10 Jahre |
5,7 ≤ 7,3 Jahre |
3,75 |
0,65 |
|
10 ≤ 15 Jahre |
7,3 ≤ 9,3 Jahre |
4,50 |
0,60 |
|
15 ≤ 20 Jahre |
9,3 ≤ 10,6 Jahre |
5,25 |
0,60 |
|
> 20 Jahre |
10,6 ≤ 12,0 Jahre |
6,00 |
0,60 |
|
|
12,0 ≤ 20,0 Jahre |
8,00 |
0,60 |
|
|
> 20 Jahre |
12,50 |
0,60 |
Die Eigenmittelanforderung des Instituts errechnet sich als die Summe aus
10 % der Summe der ausgeglichenen gewichteten Positionen in sämtlichen Laufzeitbändern;
40 % der ausgeglichenen gewichteten Position in Zone eins;
30 % der ausgeglichenen gewichteten Position in Zone zwei;
30 % der ausgeglichenen gewichteten Position in Zone drei;
40 % der ausgeglichenen gewichteten Positionen zwischen Zone eins und Zone zwei sowie zwischen Zone zwei und Zone drei;
150 % der ausgeglichenen gewichteten Position zwischen Zone eins und drei;
100 % des Restbetrags der nicht ausgeglichenen gewichteten Positionen.