Artikel 428an
Faktor für die verfügbare stabile Refinanzierung von 90 %
Privatkunden-Sichteinlagen, Privatkundeneinlagen mit einer vereinbarten Kündigungsfrist von weniger als einem Jahr und Privatkunden-Termineinlagen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr, die die maßgeblichen in dem delegierten Rechtsakt nach Artikel 460 Absatz 1 festgelegten Kriterien für andere Privatkundeneinlagen erfüllen, unterliegen einem Faktor für die verfügbare stabile Refinanzierung von 90 %.