Artikel 325at
Innerhalb der Unterklasse anwendbare Korrelationen für das Warenpositionsrisiko
Zwischen zwei der gleichen Unterklasse zugehörigen Sensitivitäten WSk und WSl wird der Korrelationsparameter ρklwie folgt festgelegt:
Die innerhalb der Unterklasse anwendbaren Korrelationen ρkl (commodity) sind
Tabelle 10
Bezeichnung der Unterklasse |
Korrelation ρkl (commodity) |
|
1 |
Energie - feste Brennstoffe |
55 % |
2 |
Energie - flüssige Brennstoffe |
95 % |
3 |
Energie - Elektrizität und Emissionshandel |
40 % |
4 |
Güterbeförderung |
80 % |
5 |
unedle Metalle |
60 % |
6 |
gasförmige Brennstoffe |
65 % |
7 |
Edelmetalle (einschließlich Gold) |
55 % |
8 |
Körner und Ölsaat |
45 % |
9 |
Vieh- und Milchwirtschaft |
15 % |
10 |
Weichwaren und andere Agrarerzeugnisse |
40 % |
11 |
andere Erzeugnisse |
15 % |
Ungeachtet des Absatzes 1 gilt Folgendes:
Zwei Risikofaktoren, die der Unterklasse 3 in Tabelle 10 zugeordnet sind und Strom betreffen, der in unterschiedlichen Regionen erzeugt wird oder vertragsgemäß in unterschiedlichen Zeiträumen geliefert wird, sind als voneinander unabhängige Risikofaktoren des Warenpositionsrisikos zu betrachten;
Zwei Risikofaktoren, die der Unterklasse 4 in Tabelle 10 zugeordnet sind und die Beförderung von Gütern betreffen, die auf unterschiedlichen Strecken befördert oder nicht in derselben Woche ausgeliefert werden, sind als voneinander unabhängige Risikofaktoren des Warenpositionsrisikos zu betrachten.