Aktualisiert 21/01/2025
In Kraft

Fassung vom: 09/07/2024
Änderungen (1)
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 109 beruht oder ihn konkretisiert.
Suche im Rechtsakt

Artikel 109 - Verordnung 575/2013 (CRR)

Artikel 109

Behandlung von Verbriefungspositionen

Die Institute berechnen den risikogewichteten Positionsbetrag für eine Position, die sie in einer Verbriefung halten, im Einklang mit Kapitel 5.