Artikel 325k
Mit einer Übernahmegarantie versehene Positionen
Institute wenden einen der einschlägigen Multiplikationsfaktoren gemäß Tabelle 1 auf die Netto-Sensitivitäten aller mit einer Übernahmegarantie versehenen Positionen in den einzelnen Emittenten an, außer bei Übernahmepositionen, die Dritte auf der Grundlage einer förmlichen Vereinbarung gezeichnet oder mitgarantiert haben, und berechnen die Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko gemäß dem in diesem Kapitel dargelegten Ansatz auf der Grundlage der bereinigten Netto-Sensitivitäten.
Tabelle 1
0 % |
|
Geschäftstag 1 |
10 % |
Geschäftstage 2 und 3 |
25 % |
Geschäftstag 4 |
50 % |
Geschäftstag 5 |
75 % |
nach Geschäftstag 5 |
100 % |
Für die Zwecke dieses Artikels bezeichnet „Geschäftstag 0“ den Geschäftstag, an dem das Institut die uneingeschränkte Verpflichtung eingegangen ist, eine bestimmte Menge von Wertpapieren zu einem vereinbarten Preis zu übernehmen.