Artikel 325g
Eigenmittelanforderungen für das Krümmungsrisiko
Die Institute führen diese Berechnungen für einen gegebenen Risikofaktor bei Instrumenten, die der Eigenmittelanforderung für das Krümmungsrisiko unterliegen und den betreffenden Risikofaktor aufweisen, über alle Positionen hinweg auf Nettobasis durch.
Dabei gilt:
i |
= |
Index aller Positionen der in Absatz 1 genannten Instrumente mit dem Risikofaktor k; |
xk |
= |
aktueller Wert des Riskofaktors k; |
Vi (xk ) |
= |
Wert des Instruments i gemäß dem Bewertungsmodell des Instituts unter Zugrundelegung des aktuellen Werts des Risikofaktors k; |
|
= |
Wert des Instruments i gemäß dem Bewertungsmodell des Instituts unter Zugrundelegung eines Wertanstiegs bei Risikofaktor k; |
|
= |
Wert des Instruments i gemäß dem Bewertungsmodell des Instituts unter Zugrundelegung eines Wertverlusts bei Risikofaktor k; |
|
= |
gemäß Abschnitt 6 bestimmtes Risikogewicht für Risikofaktor k; |
sik |
= |
gemäß Artikel 325r berechnete Delta-Sensitivität des Instruments i gegenüber dem Risikofaktor k. |
Für die Zwecke der in Absatz 2 genannten Berechnung ist sik für den Fall, dass xk eine Kurve von Risikofaktoren der Risikoklassen GIRR, CSR und Warenpositionsrisiko ist, die Summe der Delta-Sensitivitäten gegenüber dem Risikofaktor der Kurve über alle Laufzeiten der Kurve hinweg.
Dabei gilt:
b |
= |
Index einer Unterklasse einer bestimmten Risikoklasse; |
Kb |
= |
Eigenmittelanforderungen für das Krümmungsrisiko bei Unterklasse b; |
;
;
;
pkl |
= |
in Abschnitt 6 vorgeschriebene Korrelationen zwischen den Risikofaktoren k und l innerhalb der Unterklasse; |
k, l |
= |
Indizes aller Risikofaktoren der in Absatz 1 genannten Instrumente, die der Unterklasse b zugeordnet werden; |
() |
= |
Aufwärts-Nettokrümmungsrisikoposition; |
() |
= |
Abwärts-Nettokrümmungsrisikoposition. |
Dabei gilt:
b, c |
= |
Indizes aller Unterklassen einer bestimmten Risikoklasse, die den in Absatz 1 genannten Instrumenten entspricht; |
Kb |
= |
Eigenmittelanforderungen für das Krümmungsrisiko bei Unterklasse b; |
;
;
γbc |
= |
in Abschnitt 6 festgelegte, zwischen den Unterklassen bestehende Korrelationen zwischen den Unterklassen b und c. |