Artikel 307
Eigenmittelanforderungen für Beiträge zum Ausfallfonds einer ZGP
Ein Institut, das als Clearingmitglied auftritt, behandelt die aus seinen Beiträgen zum Ausfallfonds einer ZGP resultierenden Risikopositionen wie folgt:
Es berechnet die Eigenmittelanforderung zur Unterlegung seiner vorfinanzierten Beiträge zum Ausfallfonds einer qualifizierten ZGP gemäß dem Ansatz nach Artikel 308;
es berechnet die Eigenmittelanforderung zur Unterlegung seiner vorfinanzierten und nicht vorfinanzierten Beiträge zum Ausfallfonds einer nicht qualifizierten ZGP gemäß dem Ansatz nach Artikel 309;
es berechnet die Eigenmittelanforderung zur Unterlegung seiner nicht vorfinanzierten Beiträge zum Ausfallfonds einer qualifizierten ZGP gemäß der Behandlung nach Artikel 310.