Artikel 342
Spezifisches Risiko von Aktieninstrumenten
Zur Errechnung seiner Eigenmittelanforderung für das spezifische Risiko multipliziert das Institut seine Bruttogesamtposition mit 8 %.
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Spezifisches Risiko von Aktieninstrumenten
Zur Errechnung seiner Eigenmittelanforderung für das spezifische Risiko multipliziert das Institut seine Bruttogesamtposition mit 8 %.