Aktualisiert 09/03/2025
In Kraft

Fassung vom: 01/01/2025
Änderungen (1)
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Artikel 383i - Verordnung 575/2013 (CRR)

Artikel 383i

Delta-Risikosensitivitäten

(1)  

Institute berechnen Delta-Risikosensitivitäten aus Risikofaktoren des Zinsrisikos wie folgt:

a) 

Die Delta-Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber Risikofaktoren aus risikofreien Zinssätzen sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts gegenüber diesen Risikofaktoren werden wie folgt berechnet:

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Dabei gilt:

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= die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor aus risikofreien Zinssätzen;

rkt

= der Wert des Risikofaktors k aus risikofreien Zinssätzen mit der Laufzeit t;

VCVA

= die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;

x,y

= andere Risikofaktoren als rkt in VCVA ;

image

= die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i gegenüber einem Risikofaktor aus risikofreien Zinssätzen;

Vi

= die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;

w,z

= andere Risikofaktoren als rkt in der Bewertungsfunktion Vi ;

b) 

die Delta-Sensitivitäten gegenüber Risikofaktoren aus Inflationsraten sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts gegenüber diesen Risikofaktoren werden wie folgt berechnet:

image

image

Dabei gilt:

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= die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor des Inflationsrisikos;

inflkt

= der Wert eines Risikofaktors k des Inflationsrisikos mit der Laufzeit t;

VCVA

= die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;

x,y

= andere Risikofaktoren als inflkt in VCVA ;

image

= die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i gegenüber einem Risikofaktor des Inflationsrisikos;

Vi

= die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;

w,z

= andere Risikofaktoren als inflkt in der Bewertungsfunktion Vi .

(2)  

Institute berechnen die Delta-Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber Risikofaktoren aus Devisenkassakursen sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsinstruments gegenüber diesen Risikofaktoren wie folgt:

image

image

Dabei gilt:

image

= die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor aus Devisenkassakursen;

FXk

= der Wert des Risikofaktors k aus Devisenkassakursen;

VCVA

= die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;

x,y

= andere Risikofaktoren als FXk in VCVA ;

image

= die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i gegenüber einem Risikofaktor aus Devisenkassakursen;

Vi

= die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;

w,z

= andere Risikofaktoren als FXk in der Bewertungsfunktion Vi .

(3)  

Institute berechnen die Delta-Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber Risikofaktoren aus Gegenpartei-Kreditspread-Sätzen sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsinstruments gegenüber diesen Risikofaktoren wie folgt:

image

image

Dabei gilt:

image

= die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor aus Gegenpartei-Kreditspread-Sätzen;

ccskt

= der Wert des Risikofaktors k aus Gegenpartei-Kreditspread-Sätzen mit der Laufzeit t;

VCVA

= die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;

x,y

= andere Risikofaktoren als ccskt in VCVA ;

image

= die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i gegenüber einem Risikofaktor aus Gegenpartei-Kreditspread-Sätzen;

Vi

= die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;

w,z

= andere Risikofaktoren als ccskt in der Bewertungsfunktion Vi .

(4)  

Institute berechnen die Delta-Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber Risikofaktoren aus Referenz-Kreditspread-Sätzen sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsinstruments gegenüber diesen Risikofaktoren wie folgt:

image

image

Dabei gilt:

image

= die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor aus Referenz-Kreditspread-Sätzen;

rcskt

= der Wert des Risikofaktors k aus Referenz-Kreditspread-Sätzen mit der Laufzeit t;

VCVA

= die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;

x,y

= andere Risikofaktoren als ccskt in VCVA ;

image

= die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i gegenüber einem Risikofaktor aus Referenz-Kreditspread-Sätzen;

Vi

= die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;

w,z

= andere Risikofaktoren als ccskt in der Bewertungsfunktion Vi .

(5)  

Institute berechnen die Delta-Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber Risikofaktoren aus Aktienkassakursen sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsinstruments gegenüber diesen Risikofaktoren wie folgt:

image

image

Dabei gilt:

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= die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor aus Aktienkassakursen;

EQ

= der Wert des Aktienkassakurses;

VCVA

= die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;

x,y

= andere Risikofaktoren als EQ in VCVA ;

image

= die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i gegenüber einem Risikofaktor aus Aktienkassakursen;

Vi

= die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;

w,z

= andere Risikofaktoren als EQ in der Bewertungsfunktion Vi .

(6)  

Institute berechnen die Delta-Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber Risikofaktoren aus Warenkassakursen sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsinstruments gegenüber diesen Risikofaktoren wie folgt:

image

image

Dabei gilt:

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= die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor aus Warenkassakursen;

CTY

= der Wert des Warenkassakurses;

VCVA

= die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;

x,y

= andere Risikofaktoren als CTY in VCVA ;

image

= die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i gegenüber einem Risikofaktor aus Waren-Kassakursen;

Vi

= die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;

w,z

= andere Risikofaktoren als CTY in der Bewertungsfunktion Vi .