Artikel 383s
RisikogewichteteR Positionsbeträge für das Referenz-Kreditspreadrisiko
Für alle Laufzeiten (0,5 Jahre, 1 Jahr, 3 Jahre, 5 Jahre, 10 Jahre) und alle Referenz-Kreditspread-Risikopositionen innerhalb jeder Unterklasse in Tabelle 1 gelten die folgenden gleichen risikogewichteten Positionsbeträge für die Delta-Sensitivitäten gegenüber Risikofaktoren des Referenz-Kreditspreadrisikos:
Tabelle 1
Unterklassennummer |
Bonität |
Sektor |
Risikogewicht |
1 |
Alle |
Zentralstaat, einschließlich Zentralbanken, der Mitgliedstaaten |
0,5 % |
2 |
Bonitätsstufen 1 bis 3 |
Zentralstaat, einschließlich Zentralbanken, von Drittländern, multilaterale Entwicklungsbanken und internationale Organisationen nach Artikel 117 Absatz 2 und Artikel 118 |
0,5 % |
3 |
Regionale oder lokale Gebietskörperschaft und öffentliche Stellen |
1,0 % |
|
4 |
Unternehmen der Finanzbranche, einschließlich von einem Zentralstaat oder einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft gegründeter Kreditinstitute, und Geber von Förderdarlehen |
5,0 % |
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5 |
Grundstoffe, Energie, Industriegüter, Landwirtschaft, verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden |
3,0 % |
|
6 |
Verbrauchsgüter und Dienstleistungen, Verkehr und Lagerung, Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen |
3,0 % |
|
7 |
Technologie, Telekommunikation |
2,0 % |
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8 |
Gesundheitswesen, Versorgungsunternehmen, freiberufliche und technische Tätigkeiten |
1,5 % |
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9 |
Von Kreditinstituten mit Sitz in einem Mitgliedstaat begebene gedeckte Schuldverschreibungen |
1,0 % |
|
10 |
Bonitätsstufe 1 |
Von Kreditinstituten in Drittländern begebene gedeckte Schuldverschreibungen |
1,5 % |
Bonitätsstufen 2 bis 3 |
2,5 % |
||
11 |
Bonitätsstufen 1 bis 3 |
Qualifizierte Indizes |
1,5 % |
12 |
Bonitätsstufen 4 bis 6 und unbeurteilt |
Zentralstaat, einschließlich Zentralbanken, von Drittländern, multilaterale Entwicklungsbanken und internationale Organisationen nach Artikel 117 Absatz 2 und Artikel 118 |
2,0 % |
13 |
Regionale oder lokale Gebietskörperschaft und öffentliche Stellen |
4,0 % |
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14 |
Unternehmen der Finanzbranche, einschließlich von einem Zentralstaat oder einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft gegründeter Kreditinstitute, und Geber von Förderdarlehen |
12,0 % |
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15 |
Grundstoffe, Energie, Industriegüter, Landwirtschaft, verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden |
7,0 % |
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16 |
Verbrauchsgüter und Dienstleistungen, Verkehr und Lagerung, Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen |
8,5 % |
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17 |
Technologie, Telekommunikation |
5,5 % |
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18 |
Gesundheitswesen, Versorgungsunternehmen, freiberufliche und technische Tätigkeiten |
5,0 % |
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19 |
Qualifizierte Indizes |
5,0 % |
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20 |
Sonstige Sektoren |
12,0 % |
Liegen für eine bestimmte Gegenpartei keine externen Ratings vor, so dürfen Institute bei entsprechender Genehmigung durch die zuständigen Behörden die interne Beurteilung einem entsprechenden externen Rating zuordnen und ein Risikogewicht zuweisen, das entweder den Bonitätsstufen 1 bis 3 oder den Bonitätsstufen 4 bis 6 entspricht. Andernfalls werden die risikogewichteten Positionsbeträge für unbeurteilte Risikopositionen angewandt.