Aktualisiert 09/03/2025
In Kraft

Fassung vom: 01/01/2025
Änderungen
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Artikel 25 - Verordnung 575/2013 (CRR)

Artikel 25

Kernkapital

Das Kernkapital eines Instituts besteht aus der Summe des harten Kernkapitals und des zusätzlichen Kernkapitals.