Aktualisiert 19/05/2024
In Kraft

Fassung vom: 09/01/2024
Änderungen (1)
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 298 beruht oder ihn konkretisiert.
Suche im Rechtsakt

Artikel 298 - Folgen der Anerkennung der risikomindernden Effekte von vertraglichem Netting

Artikel 298

Folgen der Anerkennung der risikomindernden Effekte von vertraglichem Netting

Für die Zwecke der Abschnitte 3 bis 6 wird vertragliches Netting nach Maßgabe der dortigen Bestimmungen anerkannt.