Aktualisiert 21/01/2025
In Kraft

Fassung vom: 09/07/2024
Änderungen (1)
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 298 beruht oder ihn konkretisiert.
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Artikel 298 - Verordnung 575/2013 (CRR)

Artikel 298

Folgen der Anerkennung der risikomindernden Effekte von vertraglichem Netting

Für die Zwecke der Abschnitte 3 bis 6 wird vertragliches Netting nach Maßgabe der dortigen Bestimmungen anerkannt.